Manuel Templer

Staatlicher Schulpsychologe

Telefonsprechzeiten

Montag und Mittwoch 11.45 – 12.25 Uhr (Schuljahr 2024/25)

Manuel Templer

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Bayerische Schulordnung (BaySchO) regelt den Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die von einer Beeinträchtigung im Lesen und Rechtschreiben betroffen sind.

Auf dieser Grundlage kommen für uns als Schule drei Bereiche von Unterstützungsmaßnahmen (vgl. BaySchO, Teil 4; § 31-36) in Frage:

1) individuelle Unterstützungsmaßnahmen an der Schule:
(betrifft den Unterricht; keine gesonderte Zeugnisbemerkung)
 2) Nachteilsausgleich
(betrifft die Prüfungssituation; keine gesonderte Zeugnisbemerkung)
3) Notenschutz
(betrifft die Prüfungssituation; eine gesonderte Zeugnisbemerkung ist notwendig: „Auf die Bewertung der Rechtschreibleistung wurde verzichtet.“)

 

Vorgehen:

 

Jedes Jahr besteht am Ende des Schuljahres, spätestens in der ersten Woche des neuen Schuljahres die Möglichkeit durch einen schriftlichen Antrag der Eltern auf die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs oder Notenschutz für das kommende Schuljahr zu verzichten.

Generell soll in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung des vorliegenden Bescheids stattfinden. Die Erziehungsberechtigten müssen sich darum kümmern, dass Nachteilsausgleich und Notenschutz nach Ablauf der Frist erneut gewährt werden.

 

Wissenswertes:

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

Manuel Templer (Staatlicher Schulpsychologe)

 

Downloads

LRS Förderung für die Eltern
Antrag auf Bewilligung von Maßnahmen aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung