Digitale Schule der Zukunft
zu den allgemeinen Informationen

Fragen zum iPad während der schulischen Verwendung

Es wird weiterhin vorrangig mit einem Stift auf dem iPad geschrieben (z.B. in digitalen Heften mit der App GoodNotes); die iPads sind für digitale Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur (ggf. integriert in eine Tastaturhülle) ist möglich, wird aber von der Schule nicht vorausgesetzt.

Nein. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, den Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den Geräten zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation erwerben.

Wir wollen kleinschrittig vorgehen und uns zunächst auf wesentliche Funktionen beschränken:

  • Grundlegende Bedienung des iPads
  • Digitale Heftführung
  • Kommunizieren, Arbeitsmaterial erhalten und abgeben
  • Mit Mitschülerinnen und Mitschülern digital zusammenarbeiten

Im nächsten Schritt geht es dann um die Erstellung digitaler Lernprodukte.

Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Defekten direkt an den Händler, bei dem Sie die Geräte gekauft haben (z.B. ACS-Group). Wir als Schule sind bei der Abwicklung von Hardwareproblemen außen vor. Dies gilt in der Regel auch bei Softwareproblemen.

Zur Überbrückung, bis ein Ersatzstift besorgt ist, können bei der Schule digitale Stifte für einige Tage ausgeliehen werden.

Alle Updates, die angezeigt werden/zur Installation bereitstehen können und sollten Sie zu Hause installieren.

Falls ein bestehendes Schüler-iPad zurückgesetzt wurde, das bereits in die schulische Geräteverwaltung eingebunden ist („DEP-registriert und in das MDM aufgenommen“), finden Sie hier eine Anleitung (© Paul Wimmer, Realschule Tegernseer Tal) für die Erstkonfiguration/Inbetriebnahme.

Es ist möglich, beim Kauf eine Geräteversicherung abzuschließen, die solche Schadensfälle abdeckt. Für die Unterlagen aus dem Unterricht nutzen die Schülerinnen und Schüler einen Cloudspeicher (OneDrive) für automatische Backups, sodass alle Unterlagen auch bei Geräteverlust weiterhin zur Verfügung stehen und direkt auf das Austauschgerät übertragen/abgerufen werden können.

Wir haben eine schulspezifische Anleitung für iPads, die unseren Schüler/innen zum Download bereitstehen wird, sobald die iPad Klassen starten.

„Ich schütze mein iPad mit Touch ID & Code. Den aktuellen Code wissen immer auch meine Eltern.“ Sollte der Code dennoch nicht mehr rekonstruierbar sein, bitte nicht vielfach einen falschen Code eingeben. Das iPad muss in diesem Fall eventuell komplett zurückgesetzt werden, alle Einstellungen und nicht in der Cloud gesicherten Daten sind dann verlore Wenden Sie sich aber zuerst umgehend an das Tablet-Team der Schule unter ipadklasse@rs-puchheim.de, zusammen mit unserem Partner ACS kann der Code oftmals zurückgesetzt werden.

Fragen zur Einschränkung und Verwaltung des iPads durch die Schule („Jamf“)

Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit unserem Partner ACS (tabletklasse.de) auf. Das iPad muss für diesen Vorgang vollständig zurückgesetzt und vollständig geladen bei der Firma ACS vorliegen. Das iPad kann dazu eingesendet oder auch direkt bei ACS in Ottobrunn vorbeigebracht werden.
Für die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung fallen 25,70 Euro Gebühr an.

Die Geräte werden mit einem Konfigurationsprofil im Funktionsumfang eingeschränkt, sodass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) ausgeschlossen sind. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse darüberhinausgehende Einschränkungen vornehmen, z.B. nur einzelne Apps zulassen.
Auf Nachfrage (E-Mail an ipadklasse@rs-puchheim.de) konfigurieren wir das Profil so, dass es außerhalb der Schulzeit (und/oder in den Ferien) deaktiviert wird, sodass Sie als Eltern selbst entscheiden können, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden.

Über die integrierte Funktion „Bildschirmzeit“ können iPads von Ihnen selbst eingeschränkt und verwaltet werden.

Es können generell nur von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden. Privat installierte Apps (z.B. Spiele, soziale Medien) sind nicht sichtbar. Auf Nachfrage (E-Mail an ipadklasse@rs-puchheim.de) werden die iPads so konfiguriert, dass sie außerhalb der Schulzeit (und/oder in den Ferien) nicht mehr eingeschränkt sind, sodass Sie als Eltern selbst entscheiden können, wie die Geräte von Ihren Kindern in der Freizeit genutzt werden.

Wenn Sie keine Einschränkung des Gerätes außerhalb der Schulzeit wünschen, kann das iPad über die integrierte Funktion „Bildschirmzeit“ von Ihnen selbst eingeschränkt und verwaltet werden: Sofern Sie Ihrem Kind eine Apple-ID über die Familienfreigabe zugeteilt haben, können Sie so Zeitlimits für Apps oder das ganze iPad festlegen.

  • Aktivieren Sie im Einrichtungsassistent die Bildschirmzeit für das iPad Ihres Kindes. Die eigentlichen Einstellungen nehmen Sie dann nach Abschluss der Ersteinrichtung später in der App Einstellungen unter Bildschirmzeit vor. Bitte fahren Sie mit dem Einrichtungsassistenten fort und gehen dann in die App Einstellungen.
  • Als Erstes können Sie eine tägliche Auszeit festlegen, z.B. von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Für Wochenenden können Sie ein abweichendes Zeitschema festlegen.
  • Danach können Sie Zeitlimits für Apps definieren. Bitte wählen Sie hier die Kategorien Soziale Netzwerke, Spiele, Unterhaltung und Fitness aus und legen ein tägliches Zeitlimit dafür fest. Die anderen Kategorien dürfen nicht beschränkt werden, da ansonsten schulrelevante Apps unter Umständen betroffen wären.
  • Bitte wählen Sie unter „Immer erlauben“ alle Schul-Apps aus, damit deren Nutzung zu keiner Zeit beschränkt wird.
  • Unter „Beschränkungen“ können Sie z.B. das Installieren und Löschen von Apps und auch in-App Käufe blockieren. Schieben Sie dazu den Schieberegler für Beschränkungen nach rechts. Unter Inhaltsbeschränkungen können Sie Altersfreigaben für Medien festlegen und den Zugang zu Webinhalten steuern. Darüber hinaus sollten Sie Codeänderungen und Account-Änderungen nicht erlauben.
  • Legen Sie abschließend einen 4-stellen Elterncode fest. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diesen Code nicht kennt.

Die App Classroom bietet den Lehrkräften die Möglichkeit das iPad während des Unterrichts weiter zu beschränken, z.B. durch „Applock“ (eine bestimme App ist auf dem iPad geöffnet und kann nicht geschlossen/verlasen werden), „Weblock“ (der Zugang zum Internet ist nicht möglich) oder „Aufmerksamkeit“ (das iPad ist gesperrt).

Unsere Partnerfirma ACS mit Sitz in Ottobrunn, verwaltet und administriert das MDM (Mobile Device Management) mithilfe der Software Jamf im Auftrag der Schule. Von der Schule werden nur Vorname, Nachname und Klasse übermittelt. Der Softwarehersteller Jamf School benutzt ein Rechenzentrum in Frankfurt a. M. Alle Partner sichern die strikte Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO) zu.

Administratoren können

  • zeitbezogene Einschränkungen einrichten (so dass z.B. nur die von der Schule freigegebenen Apps verwendet werden können).
  • zentral gekaufte Apps auf alle Schülergeräte verteilen.
  • Einstellungen vornehmen (z.B. einen geänderten WLAN-Key an alle iPads „austeilen“).
  • ein gestohlenes oder verlorenes Gerät in den Modus „Verloren“ setzen. (In diesem Fall erfolgt eine spezifische Anzeige auf dem Display des iPads und die ungefähr Position des iPads wird an den Administrator übermittelt.)

Lehrkräfte können

  • Einschränkungen während des Unterrichts vornehmen (z.B. nur eine bestimmte App anzeigen, alle Geräte einer Klasse sperren, einen Hinweis auf den Schülergeräten anzeigen oder nur bestimmte Internetseiten freigeben).

  • Ein Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon ist NICHT möglich.
  • Der Browserverlauf kann NICHT eingesehen werden.
  • Es gibt KEINE Möglichkeit den Standort eines Gerätes zu ermitteln.
    (Ausnahme: Das Gerät ist im „Verloren-Modus“, weil es verloren oder gestohlen wurde; in diesem Fall wird auf dem Display ein entsprechender Hinweis angezeigt.)
  • Der Bildschirm der Schülergeräte kann NICHT eingesehen werden.
  • Es können KEINE privaten Dateien, Bilder, etc. angezeigt oder gelöscht werden.
  • Es können KEINE persönlichen Apps erfasst, entfernt der eingeschränkt werden.
  • Es können KEINE persönlichen Daten der Nutzer erfasst werden (z.B. die Nutzungszeit des Geräts oder einzelner Anwendungen etc.).

Für den schulischen Gebrauch ist keine Apple-ID notwendig. Alle Apps für den schulischen Gebrauch einschließlich der Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID allerdings sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.

Unter https://support.apple.com/de-de/apple-id finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID.
Sie können für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf sich selbst (also eine erwachsene Person) anlegen. Damit ist außerhalb der Unterrichtszeit ein unbeschränkter Zugriff auf den AppStore und anderen Dienste möglich. Diese Option bietet eine unbeschränkte Nutzung des Geräts, erfordert aber ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens des/der Jugendlichen.

Alternativ können Sie eine Apple-ID für Ihr Kind über die Familienfreigabe anlegen. Hierbei gilt nicht die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID verwenden. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Apple Gerät die Familienfreigabe aktivieren und für Ihr Kind anschließend eine neue Apple-ID einrichten. Einkäufe für Ihr Kind werden dabei über Ihre Kreditkarte abgerechnet. Unter https://support.apple.com/de-de/HT201088 finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Familienfreigabe. Über die Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen und die Funktion „Kaufanfrage“ oder „Bildschirmzeit“ für das iPad Ihres Kindes aktivieren. Bei der Funktion „Kaufanfrage“ kann Ihr Kind selbstständig bei Apple Apps oder andere Inhalte von Apple kaufen, allerdings werden Sie vorher auf Ihrem Apple Gerät um eine Freigabe dazu aufgefordert (die sie auch ablehnen können). Über die Funktion „Bildschirmzeit“ können Sie die Nutzung des iPads Ihres Kindes kontrollieren, indem Sie Zeitkontingente für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen.

Fragen zum Kauf eines iPads

  • iPad ab 10. Generation mit einer Bildschirmmindestgröße von 10,9 Zoll und mindestens 64 GB Speicher
  • Eingabestift (Empfehlung: Apple Pencil oder Logitech Crayon)

Wir empfehlen darüber hinaus:

  • Schutzhülle nach eigener Wahl

Optional:

  • Weiteres Zubehör („paperlike“-Folien, USB-/HDMI-Adapter) kann individuell sinnvoll sein, wird aber grundsätzlich NICHT für die Schule benötigt.
  • Der Einsatz einer Tastatur kann ggf. hilfreich sein, wird von der Schule aber nicht vorausgesetzt.

Für die Schule ist ein iPad mit 64 GB ausreichend, auch die mäßige private Nutzung (z.B. für Internet und Streaming) ist mit dieser Speichergröße problemlos möglich. Für eine intensive private Nutzung (z.B. Installation vieler Apps, Videoschnitt, umfangreiche Fotografie/Bildbearbeitung, Download von Filmen/Serien auf das Gerät) kann es sinnvoll sein, das Gerät mit dem größeren Speicher zu wählen.

Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10,9 Zoll Bildschirmdiagonale handelt, das nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich, siehe „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“.

Hinweis: Gebraucht gekaufte Geräte sind nur förderfähig, wenn sie von kommerziellen Händlern aus sog. „Refurbished“-Programmen erworben werden. Fördervoraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Garantie sowie die Rechnung eines kommerziellen Händlers (Siehe Frage „Gibt es eine finanzielle Förderung?“).

Ja, sofern es sich um ein iPad mit mindestens 64 GB Speicher und mindestens 10,9 Zoll Bildschirmdiagonale handelt, das nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung ist nachträglich möglich und zwingend erforderlich, siehe „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“.

Hinweis: Gebraucht gekaufte Geräte sind nur förderfähig, wenn sie von kommerziellen Händlern aus sog. „Refurbished“-Programmen erworben werden. Fördervoraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Garantie sowie die Rechnung eines kommerziellen Händlers (Siehe Frage „Gibt es eine finanzielle Förderung?“).

Das iPad samt genanntem Zubehör kann grundsätzlich überall im Fachhandel gekauft werden – bitte beachten Sie jedoch, dass das iPad stets in die schulische Geräteverwaltung eingebunden werden muss. Bereits vorhandene oder gebraucht gekaufte iPads und iPads aus dem normalen Fachhandel sind dies nicht. Siehe dazu „Wie werden die iPads in die schulische Geräteverwaltung eingebunden?“
Bei einer Bestellung des iPads bei unserem Partner ACS erfolgt die Einbindung in die schulische Geräteverwaltung direkt.

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Ihr Kind kann das Gerät für schulische und private Zwecke nutzen, die private Nutzung darf die schulische Nutzung jedoch nicht beeinträchtigen. Der Freistaat Bayern unterstützt den Kauf des mobilen Endgeräts im Schuljahr 2024/25 mit einem Zuschuss von 350 Euro.

FAQ © Paul Wimmer, Realschule Tegernseer Tal